Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen und Software-Entwicklung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jan Marx (nachfolgend "Jans.App") und seinen Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Jans.App hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Der genaue Umfang der von Jans.App zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Jans.App erbringt Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand der Technik.
2.3 Jans.App ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
2.4 Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt bei Jans.App.
Der Kunde ist verpflichtet, Jans.App alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für alle die Vertragsdurchführung betreffenden Fragen und Entscheidungen zuständig ist.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist Jans.App von der Leistungspflicht befreit. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.1 Jans.App räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein.
5.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Jans.App.
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Berlin (bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.